First Responder (FRP)
Erste Begegnung mit der Hilfe

First Responder, ein Begriff, der vor gut 3 ½ Jahrzehnten eher nur in den USA bekannt war für Hilfe in der Not…….wenn "nichts mehr ging". Viele quadrat-kilometer weite Flächen und schier endlos lange Strassen ohne Telefon oder Notrufsäule führten nicht selten dazu, dass Verletzte und Erkrankte in einem sonst schon so modernen Land lange, oft auch zu lange auf Hilfe durch den Rettungsdienst, die Feuerwehr oder den Notarzt warten mussten, zumal "Rescue-und Fire-Station´s" nur in größeren "Villages" installiert sind. So war das zeitnahe Absetzen eines geeigneten Notrufs erstes Mittel der Wahl für eine spätere qualifizierte Hilfe. (Daran hat sich übrigens bis heute nichts geändert). Hierdurch wurden Festnetz-Telefone in Tankstellen ("Gas-Station´s") , Einkaufsläden und Motel´s an den Highway´s und andere – mit Telefon – ausgerüstete Privatunternehmen begehrte – und nicht selten einzige - Möglichkeiten zur Anforderung von Hilfe in der Not.
Oft erklärten sich Mitarbeiter/innen solcher Einrichtungen bereit, sich in Erster Hilfe ausbilden zu lassen, wenn sie nicht ohnehin schon freiwillige Angehörige (so genannte "Volunteer´s") von "Red Cross" oder dem "Volunteer Fire Depart- ment" waren. Nach Erhalt eines (medizin.) Hilferufs fuhren sie meist mit ihren (Privat-) Fahrzeugen zu Notfällen in der näheren Umgebung und leisteten quali- fizierte Erste Hilfe und forderten – lagebedingt – entsprechende Hilfe an.-

Dieses absolut freiwillige Hilfssystem hat sich im Laufe vieler Jahre bewährt, fand aber erst Mitte der 1990er Jahre auch Einzug in Deutschland. Weitaus schwieriger gestaltete sich jedoch das erste Durchsetzen und die Akzeptanz solcher zusätzlichen Erste-Hilfe-und Notrufmöglichkeiten und es kostete in vielen Fällen und vielerorts große Überzeugungsarbeit, sich gegen - wenn auch völlig ungerechtfertigte - Ressentiments durchzusetzen. "Das gab´s noch nicht" und "ist das denn überhaupt in unserem Land notwendig" waren sicherlich die geringsten Versuche der Ablehnung gegenüber einem gescheiten Vorhaben zur noch schnelleren und besseren Versorgung von Notfallpatienten und anderen, in Not geratenen Personen. Ehrenamtliche Angehörige des DRK waren es, die sich gegen "notorische Besserwisser" durchzusetzen wussten und richteten – besonders in ländlich schwach besiedelten Gebieten – so genannte "First Responder"-Standorte ein, denn nur dort wird solche "zusätzliche Hilfe", die den so genannten therapiefreien Zeitraum zwischen Notruf und dem Eintreffen medizinischer Hilfe unverzichtbar verkürzt, wirklich benötigt, zumal auch die Anfahrtswege von Rettungsdiensten und Feuerwehren zu Notfallstellen in ländlichen Bereichen – trotz dem Einhalten vorgegebener Hilfsfristen - erheblich länger sind.

Am 17.06.1999 richtete der Verfasser vorstehenden Berichts in seiner Eigenschaft als verantwortlicher Leiter des Rettungsdienstes und der zuständigen Rettungsleitstelle (damals in Wittlich/Rheinland-Pfalz) und als Kreisbereitschaftsleiter in Landscheid, Landkreis Bernkastel-Wittlich, den ersten First-Responder-Standort im Bereich des damaligen Regierungs-bezirkes Trier (mit den Landkreisen Bernkastel-Wittlich, Trier-Saarburg, Bitburg-Prüm und Daun (heute "Vulkaneifel") ein. Der damals erste, anfangs nur zu Erprobungszwecken eingerichte First-Responder-Standort bewährte sich bereits im ersten Jahr mit knapp 30 Einsätzen und wurde Pate für die heute im selben Landkreis über 25 FRP-Einrichtungen an geographisch sinnvollen Standorten.
Jährlich über 200 Einsätze mit stets zunehmender Tendenz belegen, dass die Strategie der First-Responder ( englisch etwa: "Erste Begegnung mit der Hilfe") richtig ist und mit Kontinuität fortgeführt wird. Alle First-Responder (FRP genannt) sind verpflichtet, eine sanitätsdienstliche Mindestausbildung (derzeit SAN A-B-C und geprüfte Tätigkeit an einem Defibrillator) zu absolvieren, nebst einer FRP-Unterweisung, in der über die unterschiedlichen Einsatzprocedere, rechtliche Grundlagen, Eigenschutz, Verhalten an Einsatzstellen, Unterstellungsverhältnis u.v.a.m. unterrichtet wird. Alle FRP´s , darunter auch Rettungssanitäter, Rettungsassistenten, Ärzte und Notärzte, etc., sind namentlich erfasst und gemäß ihrer Wohnorte entsprechen-den FRP-Standorten zugeordnet. Die jeweiligen, so genannten FRP-Ausrücke-bereiche sind so eingeteilt, als das die FRP maximal bis zu 5 oder 6 km Wegstrecke bis zur Einsatzstelle mit ihren Privatfahrzeugen zurück legen müssen. In einigen Standorten stehen für den ( grundsätzlich nur ehrenamtlich tätigen) FRP-Dienst Einsatzfahrzeuge zur Verfügung, die dann auch für einen etwas größeren Einsatzradius eingesetzt werden können. Nur mit Einsatzfahrzeugen sind auch FRP-Autobahneinsätze zulässig; nicht mit Privatfahrzeugen.
Alle möglichen Einsatzstellen, die i.d.R. immer identisch mit rettungsdienst-lichen Einsatzstellen sind, sind im Einsatzleitsystem der Leitstelle eingepflegt. Der Einsatzalarm für die FRP-Kräfte erfolgt mittels Funkmeldeempfängern parallel zur Alarmierung des Rettungsdienstes. Im Landkreis Bernkastel-Wittlich werden FRP´s nur dann alarmiert, wenn es sich um notarztpflichtige Einsätze handelt; das heißt, dass grundsätzlich Rettungsdienst und Notarzt ebenfalls zur Einsatzstelle kommt. Die FRP-Kräfte geben zeitnah Rück- bzw. Lagemeldungen von der Einsatzstelle zur Leitstelle, die dem Rettungsdienst übermittelt werden; das Abbestellen des Rettungsdienstes ist den FRP-Kräften nicht gestattet.

Während die First-Responder landesweit in Rheinland-Pfalz bis zum 31.12.2008 nur im Auftrag ihrer Hilfsorganisation (HIO) tätig waren und auch alle haftungs- und versicherungsrechtlichen Belange über die Organi-sationen abgewickelt wurden, kam es im 2. Halbjahr 2008 zu gesetzlichen Änderungen, die eine Umsetzung ab dem 01.01.2009 vorschrieben. Diese Auflagen, verbunden mit einigen sehr aufwendigen, innerorganisatorischen Erfordernissen, wurde auch durch das DRK Bernkastel-Wittlich erfüllt sowie von den Kollegen des MHD, die seit einigen Jahren schon verlässlicher Partner des FRP-Dienstes auf Landkreisebene wurden.

So wird der FRP-Dienst seit dem 01.01.2009 im Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz des Landes Rheinland-Pfalz (kurz LBKG genannt) abgehandelt, darunter auch § 17.1 LBKG, wobei die jeweilige Verbands- (oder auch Einheits-) Gemeinde der jeweilige Auftraggeber des FRP-Dienstes wurde. Mit entsprechenden Beauftragungsschreiben dieser Gebietskörperschaften wurde den Hilfsorganisationen DRK und MHD der Auftrag zur weiteren Durchführung des FRP-Dienstes erteilt. Dienstvorgesetzte der FRP-Kräfte, die auch parallel ehrenamtlich tätige Einsatzkräfte von DRK und MHD sind, sind die jeweils taktischen Leiter beider Organisationen; beim DRK der KBL, beim MHD der KBA; in Einsätzen auch der Notarzt und ggfls. das RD-Personal.

Alle FRP-Kräfte im Landkreis Bernkastel-Wittlich leisten eine unverzichtbare schnelle und erfolgreiche – fachlich fundamentierte – Notfallversorgung in der therapiefreien Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes/Notarztes. Hierbei haben sie sich auch hohe Anerkennung durch das rettungsdienst-liche und ärztliche/notärztliche Personal erworben. Unter Berücksichtigung der Ausrückeordnung, dass es nur bei notarzt-pflichtigen Notfällen auch zu FRP-Einsätzen kommt, kann festgestellt werden, dass nur durch den Einsatz der FRP-Einsatzkräfte vielen Menschen unmittelbar das Leben gerettet und in anderen Fällen unverzichtbare Hilfe zur Gesundheitserhaltung geleistet wurde und wird.

Allen FRP-Kräften gilt mein besonderer Dank und meine höchste Anerkennung für alle ihre bisherigen Einsätze, die sie freiwillig und somit absolut unentgeltlich bei jeder Witterung mehr oder weniger zu jeder Tages-und Nachtzeit 24 Stunden an 365 Tagen des Jahres absolvieren.

Alexander Becht
KBL 01

04.04.2009

Deutsches Rotes Kreuz