Sanitätsdienst

Sanitätsdienst Die Einsatzplanung sowie die Einsatzabwicklung von Sanitätsdiensten ist unter anderem eine traditionelle Aufgabe des DRK und anderer Hilfsorganisationen. Sie erfordert eine flexible und durchdachte Planung. Die dramatischen Bilder einer außer Kontrolle geratenen Großveranstaltung, verbunden mit Panik, Hektik und zusätzlichen, jedoch vermeidbaren Verletzten und Toten sind uns aus unterschiedlichen Medien sicherlich nicht unbekannt und machen deutlich, welche Risiken allein schon eine Ansammlung von vielen Menschen in sich birgt.
Deshalb kann schon bei einer Veranstaltung von ca. 100 Personen eine sanitätsdienstliche Betreuung erforderlich, bzw. vorgeschrieben sein. Sollten Sie auch zukünftig mit der Planung und Durchführung von Sport-u.Kulturveranstaltungen, Firmenfeierlichkeiten, Straßen-u.Sommerfesten, Messen, Motorsport-u.a.Veranstaltungen betraut sein, dann gehört ein reibungs-u.problemloser Ablauf und die Zufriedenheit aller Teilnehmer, Gäste und Kunden zu Ihren wichtigsten Anliegen. Sprechen wir hier von wirklich kleinen, oder vereinsinternen Festen (unter 300 Besucher), dann sind wir uns ziemlich sicher, dass Sie die Umsetzung der geplanten Veranstaltung ganz alleine und hervorragend im Griff haben. Was aber, wenn Sie einmal so richtig feiern wollen (mit allem "Drum-u.Dran")?? Und die kleine Feierlichkeit den Charakter einer Großveranstaltung bekommt (z.B. Stadtteilfest, Kirmes, etc. auf großen Flächen).
Großveranstaltungen (hierzu gehören u.a. auch "open-air´s", Disco-Veranstaltungen, etc.) sind "beabsichtigte Veranstaltungen, die bei der Durchführung Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere für die Unversehrtheit von Leben, Gesundheit der Teilnehmer/Zuschauer und/oder unbeteiligter Dritter, der Allgemeinheit erwarten lassen. Großveranstaltungen und Großversammlungen, etc. sind gegenüber Ordnungsämtern anzeigepflichtig. In bestimmten Fällen können sie eine Genehmigungspflicht voraussetzen". Wie vorstehend beschrieben, definieren z.B. die Innenministerien, die hierzu auch auf Versammlungsstätten-Verordnungen, etc. verweisen, solche Großveranstaltungen.
Und damit kommen auf den Veranstalter einige, nicht unrelevante Pflichten zu. Er muß eine geeignete Institution, also eine Hilfsorganisation, mit der Durchführung eines Sanitätsdienstes beauftragen. Es ist hierbei erforderlich, nur eine solche Hilfsorganisation zu beauftragen, die mit der Infrastruktur des jeweiligen Rettungsdienstbereiches vertraut ist. Wir bieten Ihnen eine umfangreiche und kompetente Unterstützung in allen sanitätsdienstlichen Belangen an, von der Konzeptionierung bis zur Durchführung - - Sanitätsdienste rund um die Uhr (auch an Wochenend-u. Feiertagen) - Flexibilität und unbürokratische Organisation und Durchführung der Sanitätsdienste mit hierfür speziell geschultem und ausgebildetem Personal, Einsatz von Rettungs-u.Krankenwagen, Sanitätszelten, etc.
- Individuelle Beratung
- auch bei kurzfristigen Anfragen/Terminen
- Kontakte zur Feuerwehr (bei entsprechender Erfordernis) u.a. Behörden Prinzipiell erstellen wir aufgrund Ihrer Anfrage zuerst eine Risikoanalyse und Gefahrenprognose für Ihre geplante Veranstaltung.
Eine ganze Reihe von Faktoren beeinflussen die von der Veranstaltung ausgehenden Risiken wie z.B. Besucherzahlen, ob die Veranstaltung in geschlossenen Räumen oder im Freien stattfindet, die Gefahrenneigung nach Art der Veranstaltung, die Beteiligung prominenter (und/oder besonders gefährdeter) Personen. Daraus ergibt sich ein Punktebewertungsverfahren (sogen. Risiko-Multiplikatoren-Punkte), das laut Empfehlung von Innenministerien in Module umgerechnet, das Anforderungsprofil für den notwendigen Sanitätsdienst bemisst. Also, ob z.B. 2 Sanitäter und ein Krankenwagen ausreichen, oder ob eine Vielzahl von Sanitätskräften mit einer größeren Anzahl von Rettungs-u.Krankenwagen (evtl. auch Einsatzleitwagen,etc.) oder selbst Sanitätsmotorräder, etc. notwendig werden.

Gerne beraten wir Sie unverbindlich in einem persönlichen Gespräch, oder auf Fax-oder E-Mail-Post-Anfrage.
Sie erreichen uns hierzu wie folgt

Tel 06571 - 69 77 71
Fax 06571 - 69 77 73

Bitte beachten Sie auch unsere nachstehend - - Gemeinsame Gebührenvereinbarung für Sanitätsdienste im Landkreis Bernkastel-Wittlich

Alexander Becht
KBL/Ltr.OrgL/SEG

 

Fahrzeugart Fahrzeug Gebühr gebühren jede weitere Stunde
KTW
(bis 4 Std.)*
90,00 10,00
RTW
(bis 4 Std.)*
130,00 15,00
NAW
(bis 4 Std.)*
210,00 ohne NA
(NA pro Std.28,00)
MTW
(pro Tag)
50,00 ohne Helfer
ELW
(pro Tag)
120,00 mit Fahrer = Sprechfunker
Helfer
(pro Std.)
2,50 Mindestsatz jedoch immer 4 Std.
Sanitäts-Einsatz-Krad
(pro Tag)
100,00 mit Krad-Fahrer

Gemeinsame Gebührenvereinbarung für Sanitätsdienste im Landkreis Bernkastel-Wittlich * Fahrzeuge werden incl. Personal berechnet Gebühren für andere Einsatzmittel (NEF, SAN-Station, Verpflegungszug, etc.) werden Ihnen auf Anfrage mitgeteilt. Die Gebühren beziehen sich auf alle Fahrten (incl. An- u. Abfahrt) innerhalb des Landkreises BKS-WIL. Die Verpflegungskosten für die Einsatzkräfte gehen in der Regel zu Lasten des Veranstalters; ausgenommen andere Vereinbarungen mit dem Veranstalter.

Deutsches Rotes Kreuz